Kostenerstattung


Prinzipiell ist jeder Klient zunächst Selbstzahler, unabhängig ob die entsprechende Krankenversicherung die Kosten übernimmt.

Selbstzahler:
Ihr Vorteil als Selbstzahler ist, dass Formalitäten keine Rolle spielen. Ihre Behandlung bleibt Privatsache. Sie entscheiden selbst über den Umgang mit Ihren Daten und Informationen zu Ihrer Person.
Es erfolgt keine Übermittlung an Ihre Krankenkasse. Es hat keinen späteren Nachteil bei Ihrer Berufswahl, beim Wechsel einer Krankenkasse oder einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Private Krankenversicherung:
Private Versicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie ganz oder zum Teil. Die Leistungen sind jedoch sehr unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und welche Leistungen erstattet werden.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Die Behandlungskosten werden bislang nicht von den gesetzlichen Kassen erstattet.
Es besteht aber die Möglichkeit, eine Therapie wegen „außergewöhnlicher Belastung“ als Sonderausgabe steuerlich geltend zu machen.


Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie diesen rechtzeitig vorher abzusagen. Bitte haben Sie Verständnis, dass im Falle einer fehlenden Terminabsage oder bei Terminversäumnis, die Therapiestunde in Rechnung gestellt wird.

Psychotherapie ist als heilkundliche Tätigkeit von der Umsatzsteuer gemäß §4Nr.14a UStG befreit.

Detaillierte Kostenübersicht:

  • Erstgespräch 60 Minuten 60,-€
  • Therapie 60 Minuten 90,-€          jede weitere 15 Minuten 25,-€
  • Autogenes Training auf Anfrage
  • progressive Muskelrelaxation nach Jacobson auf Anfrage